AG Kassel, Urteil vom 02.11.2017 - 800 C 3660/17
1. Gestaltungsurteile werden regelmäßig erst dann wirksam, wenn die Rechtskraft eingetreten ist. Im Falle eines Urteils, mit dem eine Hausverwaltung für eine Wohnungseigentümergemeinschaft bestellt wird, ist eine Ausnahme hiervon nicht anzunehmen.
2. Regelmäßig bieten nur die Belange der Eigentümergemeinschaft selbst hinreichenden Anlass, im Wege der einstweiligen Verfügung einen Hausverwalter zu bestimmen oder einen der Miteigentümer zu ermächtigen, eine Eigentümerversammlung mit entsprechender Tagesordnung einzuberufen.
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