AG Hannover, Urteil vom 18.12.2018 - 483 C 4269/18
Ein Beschluss, wonach der Verwalter beauftragt wird, alle weiteren Schritte, auch rechtlicher Art, einzuleiten bzw. durchzuführen, damit die nicht genehmigten baulichen Veränderungen zurückgebaut werden, genügt nicht dem Bestimmtheitserfordernis.
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