AG Hannover, Urteil vom 07.01.2021 - 480 C 8302/20
Der Beschluss der Eigentümerversammlung ist nichtig, wenn der Text des Einladungsschreibens lautet: "Wir laden mit den beiliegenden Unterlagen ordnungsgemäß zu eurer Eigentümerversammlung ein, zu der Sie aber bitte nicht erscheinen. Sollten Eigentümer/innen erscheinen, wären wir zum sofortigen Abbruch der Veranstaltung gezwungen".
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