AG Hamburg-St. Georg, Urteil vom 28.01.2022 - 980a C 23/21
1. Die Fristen nach § 45 Satz 1 WEG gelten nur für die Anfechtungsklage, nicht aber für die Nichtigkeitsklage.
2. Einladung und Durchführung einer sog. "Ein-Mann"-Versammlung führen zur Nichtigkeit der dort gefassten Beschlüsse.
3. Vor einer Beschlussfassung sind mehrere Alternativangebote einzuholen.