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IBRRS 2022, 1956; IMRRS 2022, 0811
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Beschlüsse auf „Ein-Mann“-Versammlung sind nichtig!

AG Hamburg-St. Georg, Urteil vom 28.01.2022 - 980a C 23/21

1. Die Fristen nach § 45 Satz 1 WEG gelten nur für die Anfechtungsklage, nicht aber für die Nichtigkeitsklage.

2. Einladung und Durchführung einer sog. "Ein-Mann"-Versammlung führen zur Nichtigkeit der dort gefassten Beschlüsse.

3. Vor einer Beschlussfassung sind mehrere Alternativangebote einzuholen.

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