AG Hamburg-Blankenese, Urteil vom 12.06.2019 - 531 C 19/19
Eine Klausel in einem Mietvertrag, wonach die Haustierhaltung der Zustimmung des Vermieters unterliegt und diese versagt bzw. widerrufen werden kann, wenn Dritte belästigt werden oder Schäden am Grundstück zu befürchten sind, ist wirksam.
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