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IBRRS 2022, 2250; IMRRS 2022, 0939
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Wann ist die Erhöhung der Betriebskostenvorauszahlungen zulässig?

AG Hamburg, Urteil vom 27.06.2022 - 49 C 13/22

1. Eine Betriebskostennachforderung von 11,52 Euro rechtfertigt keine Erhöhung der monatlichen Vorauszahlungen um 45,40 Euro.

2. Die Vertragsparteien können wirksam auch formularvertraglich ein beiderseitiges Anpassungsrecht der Betriebskostenhöhe durch zugangsbedürftige Erklärung bei Kostenänderungen aufgrund von geänderten Bezugspreisen vereinbaren.

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