AG Hamburg, Urteil vom 15.07.2016 - 46 C 144/16
1. Eine Kündigung kann nicht auf Vorfälle gestützt werden, die bereits Gegenstand einer notwendigen Abmahnung waren.
2. Lautes Schreien, Treten gegen Türen und Möbel sowie Türenknallen eines psychisch kranken Mieters nach Erhalt der Abmahnung rechtfertigen keine fristlose Kündigung.
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