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IBRRS 2017, 3047; IMRRS 2017, 1261
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Lärm nach Abmahnung rechtfertigt keine fristlose Kündigung!

AG Hamburg, Urteil vom 15.07.2016 - 46 C 144/16

1. Eine Kündigung kann nicht auf Vorfälle gestützt werden, die bereits Gegenstand einer notwendigen Abmahnung waren.

2. Lautes Schreien, Treten gegen Türen und Möbel sowie Türenknallen eines psychisch kranken Mieters nach Erhalt der Abmahnung rechtfertigen keine fristlose Kündigung.

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