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IBRRS 2022, 2317; IMRRS 2022, 0974
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Keine Beschlusskompetenz, um konstitutive Ansprüche zu beschließen

AG Gladbeck, Urteil vom 29.04.2022 - 51 C 16/21

1. Die Gemeinschaft ist nicht berechtigt, durch einen Mehrheitsbeschluss konstitutive Ansprüche gegen einen einzelnen Eigentümer zu begründen, diesem also Kosten aufzuerlegen, für die ein Direktanspruch nicht bereits besteht.

2. Ein entsprechender Beschluss ist nicht anfechtbar, sondern nichtig.

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