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IBRRS 2017, 3048; IMRRS 2017, 1262; IVRRS 2017, 0490
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Beschluss-Anfechtungsgründe müssen fristgerecht vorgetragen werden!

AG Charlottenburg, Urteil vom 26.05.2016 - 72 C 16/16

1. Wird ein Beschluss der Eigentümerversammlung angefochten, müssen ausreichende Anfechtungsgründe innerhalb einer Ausschlussfrist von zwei Monaten vorgetragen werden.

2. Dazu muss sich der Lebenssachverhalt, auf den die Anfechtungsklage gestützt wird, zumindest in seinem wesentlichen Kern aus den innerhalb der Frist eingegangenen Schriftsätzen selbst ergeben.

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