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IBRRS 2026, 1147; IMRRS 2026, 0569
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DG-Eigentümer für Dach zuständig: Umfang der Schadensbehebungspflicht?

AG Berlin-Mitte, Urteil vom 21.08.2025 - 29 C 69/24 WEG

Trifft die Gemeinschaftsordnung eine Regelung, wonach die Erhaltungsverpflichtung für die gesamte Dachanlage einschließlich des gemeinschaftlichen Eigentums in den Zuständigkeitsbereich der DG-Eigentümer, nicht hingegen in denjenigen der Eigentümergemeinschaft fällt, erfasst der Zuständigkeitsbereich der DG-Eigentümer die gesamte Schadensbehebung, beginnend vom Sanierungskonzept über die Erstellung des Leistungsverzeichnisses, die Ausschreibung und die Einholung von Angeboten bis hin zur Umsetzung auf deren Kosten.

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