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Verfrüht eingelegtes Rechtsmittel zurückgenommen: Keine Wiedereinsetzung bei Fristversäumnis!
BGH, Beschluss vom 06.03.2024 - XII ZB 408/23
Zum Verschulden eines Rechtsanwalts, der ein vermeintlich verfrüht eingelegtes Rechtsmittel wieder zurücknimmt und dadurch die Rechtsmittelfrist versäumt.*)