VK Bund, Beschluss vom 26.02.2024 - VK 2-11/24
1. Bei der Teilleistung "passive Schutzeinrichtung" handelt es sich um einen eigenständigen fachlichen Markt. Daher ist grundsätzlich ein Fachlos zu bilden.
2. Der Grundsatz der Fachlosvergabe besteht nicht ausnahmslos. Eine Gesamtvergabe ist erlaubt, wenn wirtschaftliche oder technische Gründe dies erfordern.
3. Das Gebot der Losvergabe wiegt besonders schwer, wenn es um eine Fachlosvergabe geht. Denn bei Verzicht hierauf sind die interessierten Fachunternehmen weitgehend ausgeschlossen von einer eigenständigen Teilnahme am Vergabewettbewerb.
4. Die Möglichkeit, bei einer Gesamtvergabe nicht eigenständig am Vergabewettbewerb teilnehmen zu können, wird abgemildert, wenn der Auftrag rein wirtschaftlich betrachtet in jedem Fall bei den Fachunternehmen ankommt.
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