BSG, Urteil vom 20.07.2023 - B 12 R 15/21 R
Die Tätigkeit eines Gesellschafter-Geschäftsführers einer Ein-Mann-GmbH für einen Dritten (Einsatzunternehmen) begründet nach der im Sozialversicherungsrecht herrschenden Eingliederungstheorie ein Beschäftigungsverhältnis zwischen dem Einsatzunternehmen und der überlassenen Person, unabhängig davon, ob die Voraussetzungen einer illegalen Arbeitnehmerüberlassung vorliegen.
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