OLG Hamm, Urteil vom 21.01.2022 - 9 W 5/22
Der Antrag auf Einleitung eines selbständigen Beweisverfahrens ist (ausnahmsweise) mangels rechtlichen Interesses unzulässig, wenn der Sachverständige keine Anknüpfungstatsachen für seine Begutachtung hat, da das Beweismittel in einem solchen Fall untauglich ist.
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