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IBRRS 2024, 1583; IMRRS 2024, 0662; IVRRS 2024, 0271
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Mündliche Anhörung des Sachverständigen: Wer macht da das Protokoll?

OLG Hamm, Urteil vom 19.12.2023 - 7 U 73/23

Die Aufnahme der Angaben des Sachverständigen in das Verhandlungsprotokoll ist originäre richterliche Aufgabe und kann nicht dem Sachverständigen übertragen werden; erfolgt die Protokollierung durch den Sachverständigen unmittelbar selbst, ergibt dies einen nicht heilbaren Verfahrensfehler.

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