OLG Stuttgart, Urteil vom 11.04.2024 - 2 U 196/22
Zur Unwirksamkeit der Klausel „Liefertermine und Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, sind schriftlich anzugeben“ in Verbrauchsgüterkaufverträgen über Wohnmobile und Wohnwagen.*)
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