OVG Thüringen, Beschluss vom 06.02.2020 - 1 ZKO 548/18
1. Die Frage, ob die für eine Bebauung vorgesehene Fläche Teil eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils ist oder planungsrechtlich im Außenbereich liegt, ist unabhängig von den Grundstücksgrenzen anhand äußerlich erkennbarer Umstände zu beurteilen (wie BVerwG, Beschluss vom 08.10.2015 - 4 B 28.15 -, IBRRS 2015, 3585).*)
2. Das planerisch gesteuerte Ausufern eines Ortsteils stellt auch dann die unerwünschte Entstehung einer Splittersiedlung dar, wenn es auf lange Sicht zu einem "Lückenschluss" und damit zu einem ungeplanten Zusammenwachsen zweier Ortsteile führt.*)
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