OVG Niedersachsen, Beschluss vom 11.03.2024 - 1 LA 75/23
Mit der endgültigen Aufgabe der Nutzung einer Kaserne infolge des Wegfalls des militärischen Bedarfs hat sich die bauaufsichtliche Zustimmung auch hinsichtlich von Wohngebäuden für Militärangehörige erledigt.*)
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