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Deutschland

WHG - Wasserhaushaltsgesetz

Außer Kraft getreten am 29.07.2009 (BGBl. I S. 2542)

WHG §


Gliederung

Kapitel 1 - Allgemeine Bestimmungen ( §§ 1 - 5 )

Kapitel 2 - Bewirtschaftung von Gewässern ( §§ 6 - 49 )

Abschnitt 1 - Gemeinsame Bestimmungen ( §§ 6 - 24 )

Abschnitt 2 - Bewirtschaftung oberirdischer Gewässer ( §§ 25 - 42 )

Abschnitt 3 - Bewirtschaftung von Küstengewässern ( §§ 43 - 45 )

Abschnitt 3a - Bewirtschaftung von Meeresgewässern ( §§ 45a - 45l )

Abschnitt 4 - Bewirtschaftung des Grundwassers ( §§ 46 - 49 )

Kapitel 3 - Besondere wasserwirtschaftliche Bestimmungen ( §§ 50 - 95 )

Abschnitt 1 - Öffentliche Wasserversorgung, Wasserschutzgebiete, Heilquellenschutz ( §§ 50 - 53 )

Abschnitt 2 - Abwasserbeseitigung ( §§ 54 - 61 )

Abschnitt 3 - Umgang mit wassergefährdenden Stoffen ( §§ 62 - 63 )

Abschnitt 4 - Gewässerschutzbeauftragte ( §§ 64 - 66 )

Abschnitt 5 - Gewässerausbau, Deich-, Damm- und Küstenschutzbauten ( §§ 67 - 71a )

Abschnitt 6 - Hochwasserschutz ( §§ 72 - 81 )

Abschnitt 7 - Wasserwirtschaftliche Planung und Dokumentation ( §§ 82 - 88 )

Abschnitt 8 - Haftung für Gewässerveränderungen ( §§ 89 - 90 )

Abschnitt 9 - Duldungs- und Gestattungsverpflichtungen ( §§ 91 - 95 )

Kapitel 4 - Entschädigung, Ausgleich, Vorkaufsrecht ( §§ 96 - 99a )

Kapitel 5 - Gewässeraufsicht ( §§ 100 - 102 )

Kapitel 6 - Bußgeld- und Überleitungsbestimmungen ( §§ 103 - 108 )

Anlage 1 ( Anlage 1 )

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