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Deutschland

WechselG - Wechselgesetz

Fassung aufgrund der Zehnte Zuständigkeitsanpassungsverordnung vom 31.08.2015 (BGBl. I S. 1474) mit Wirkung vom 08.09.2015

WechselG §


Gliederung

1. Teil - Gezogener Wechsel ( Art. 1 - 74 )

1. Abschnitt - Ausstellung und Form des gezogenen Wechsels ( Art. 1 - 10 )

2. Abschnitt - Indossament ( Art. 11 - 20 )

3. Abschnitt - Annahme ( Art. 21 - 29 )

4. Abschnitt - Wechselbürgschaft ( Art. 30 - 32 )

5. Abschnitt - Verfall ( Art. 33 - 37 )

6. Abschnitt - Zahlung ( Art. 38 - 42 )

7. Abschnitt - Rückgriff mangels Annahme und mangels Zahlung ( Art. 43 - 54 )

8. Abschnitt - Ehreneintritt ( Art. 55 - 63 )

1. Allgemeine Vorschriften ( Art. 55 )

2. Ehrenannahme ( Art. 56 - 58 )

3. Ehrenzahlung ( Art. 59 - 63 )

9. Abschnitt - Ausfertigung mehrerer Stücke eines Wechsels; Wechselabschriften ( Art. 64 - 68 )

1. Ausfertigungen ( Art. 64 - 66 )

2. Abschriften ( Art. 67 - 68 )

10. Abschnitt - Änderungen ( Art. 69 )

11. Abschnitt - Verjährung ( Art. 70 - 71 )

12. Abschnitt - Allgemeine Vorschriften ( Art. 72 - 74 )

2. Teil - Eigener Wechsel ( Art. 75 - 78 )

3. Teil - Ergänzende Vorschriften ( Art. 79 - 90 )

1. Abschnitt - Protest ( Art. 79 - 88 )

2. Abschnitt - Bereicherung ( Art. 89 )

3. Abschnitt - Abhanden gekommene Wechsel und Protesturkunden ( Art. 90 )

4. Teil - Geltungsbereich der Gesetze ( Art. 91 - 98 )

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