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Baden-Württemberg

AGGVG - Gesetz zur Ausführung des Gerichtsverfassungsgesetzes und von Verfahrensgesetzen der ordentlichen Gerichtsbarkeit (Baden-Württemberg)

Zuletzt geändert durch das Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen in Baden-Württemberg (Landesanerkennungsgesetz Baden-Württemberg - LAnGBW) vom 19.12.2013 (GBl. 2014 S. 1) mit Wirkung vom 11.01.2014

AGGVG §


Gliederung

1. Teil - Ausführung des Gerichtsverfassungsgesetzes ( §§ 1 - 21 )

1. Abschnitt - Gerichte ( §§ 1 - 7 )

2. Abschnitt - Staatsanwaltschaften ( §§ 8 - 11 )

3. Abschnitt - Geschäftsstellen ( § 12 )

4. Abschnitt - Gerichtsvollzieher ( § 13 )

5. Abschnitt - Dolmetscher und Übersetzer ( §§ 14 - 15 )

6. Abschnitt - Dienstaufsicht, Justizverwaltung, Amtstracht ( §§ 16 - 21 )

2. Teil - Ausführung der Zivilprozeßordnung ( §§ 22 - 30 )

3. Teil - Ausführung des Gesetzes über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung ( §§ 31 - 36 )

4. Teil - Ausführung der Strafprozeßordnung ( §§ 37 - 44 )

1. Abschnitt - Sühneversuch in Privatklagesachen ( §§ 37 - 41 )

2. Abschnitt - Ausführung der Strafprozeßordnung im übrigen ( §§ 42 - 44 )

5. Teil - Ausführung der Insolvenzordnung ( § 45 )

6. Teil - Übergangs- und Schlußbestimmungen ( §§ 46 - 49 )

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