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Baden-Württemberg

Verf-BW - Verfassung

Fassung aufgrund des Gesetzes zur Änderung der Verfassung des Landes Baden-Württemberg vom 26.04.2022 (GBl. S. 237) mit Wirkung vom 30.04.2022

Verf-BW Art.


Gliederung

Vorspruch ( )

Erster Hauptteil: Vom Menschen und seinen Ordnungen ( Art. 1 - 22 )

I. Mensch und Staat ( Art. 1 - 3c )

II. Religion und Religionsgemeinschaften ( Art. 4 - 10 )

III. Erziehung und Unterricht ( Art. 11 - 22 )

Zweiter Hauptteil: Vom Staat und seinen Ordnungen ( Art. 23 - 84 )

I. Die Grundlagen des Staates ( Art. 23 - 26 )

II. Der Landtag ( Art. 27 - 44 )

III. Die Regierung ( Art. 45 - 57 )

IV. Die Gesetzgebung ( Art. 58 - 64 )

V. Die Rechtspflege ( Art. 65 - 68 )

VI. Die Verwaltung ( Art. 69 - 78 )

VII. Das Finanzwesen ( Art. 79 - 84 )

Schlußbestimmungen ( Art. 85 - 94 )

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