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Deutschland

GasGVV - Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz (Gasgrundversorgungsverordnung)

In der Fassung vom 26.10.2006 (BGBl. I 06, S. 2396) mit Wirkung vom 08.11.2006

GasGVV §


Gliederung

Erster Teil: Allgemeine Bestimmungen ( §§ 1 - 3 )

Zweiter Teil: Versorgung ( §§ 4 - 7 )

Dritter Teil: Aufgaben und Rechte des Grundversorgers ( §§ 8 - 10 )

Vierter Teil: Abrechnung der Energielieferung ( §§ 11 - 18 )

Fünfter Teil: Beendigung des Grundversorgungsverhältnisses ( §§ 19 - 21 )

Sechster Teil: Schlussbestimmungen ( §§ 22 - 23 )

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