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Schleswig-Holstein

NachbG-SH - Nachbarrechtsgesetz für das Land Schleswig-Holstein

Zuletzt geändert durch das Gesetz vom 15.02.2005 (GVBl. SH 05, S. 168) mit Wirkung vom 01.04.2005

NachbG-SH §


Gliederung

Abschnitt I - Allgemeine Vorschriften ( §§ 1 - 3 )

Abschnitt II - Nachbarwand ( §§ 4 - 10 )

Abschnitt III - Grenzwand ( §§ 11 - 16 )

Abschnitt IV - Hammerschlags- und Leiterrecht ( §§ 17 - 19 )

Abschnitt V - Höherführen von Schornsteinen, Lüftungsleitungen und Antennenanlagen ( §§ 20 - 21 )

Abschnitt VI - Fenster- und Lichtrecht ( §§ 22 - 24 )

Abschnitt VII - Bodenerhöhung ( § 25 )

Abschnitt VIII - Traufe ( § 26 )

Abschnitt IX - Schutz des Grundwassers ( § 27 )

Abschnitt X - Einfriedigung bebauter oder gewerblich genutzter Grundstücke ( §§ 28 - 34 )

Abschnitt XI - Einfriedigung landwirtschaftlich genutzter Grundstücke ( §§ 35 - 36 )

Abschnitt XII - Grenzabstände für Anpflanzungen ( §§ 37 - 41 )

Abschnitt XIII - Grenzabstände für Gebäude ( §§ 42 - 43 )

Abschnitt XIV - Schlußvorschriften ( §§ 44 - 47 )

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