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Baden-Württemberg

NRG-BW - Nachbarrechtsgesetz

Fassung aufgrund des Gesetzes zur Digitalisierung des Hinterlegungswesens, zur Anpassung des Landesrechts an das Gerichtsdolmetschergesetz und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 06.12.2022 (GBl. S. 617) mit Wirkung vom 01.01.2023

NRG-BW §


Gliederung

1. Abschnitt - Gebäude ( §§ 1 - 7f )

2. Abschnitt - Aufschichtungen und Gerüste ( § 8 )

3. Abschnitt - Erhöhungen ( §§ 9 - 10 )

4. Abschnitt - Einfriedigungen, Spaliervorrichtungen und Pflanzungen ( §§ 11 - 25 )

1. Abstände ( §§ 11 - 22 )

2. Überragende Zweige und eingedrungene Wurzeln ( §§ 23 - 25 )

5. Abschnitt - Allgemeine Bestimmungen ( §§ 26 - 29 )

6. Abschnitt - Einwirkung von Verkehrsunternehmen ( § 30 )

7. Abschnitt - Übergangs- und Schlußbestimmungen ( §§ 31 - 37 )

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