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KrW-/AbfG - Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen (Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz)

Außer Kraft getreten am 01.06.2012 (BGBl. I S. 212)

KrW-/AbfG §


Gliederung

Erster Teil: Allgemeine Vorschriften ( §§ 1 - 3a )

Zweiter Teil: Grundsätze und Pflichten der Erzeuger und Besitzer von Abfällen sowie der Entsorgungsträger ( §§ 4 - 21 )

Dritter Teil: Produktverantwortung ( §§ 22 - 26 )

Vierter Teil: Planungsverantwortung ( §§ 27 - 36d )

1. Abschnitt: Ordnung und Planung ( §§ 27 - 29 )

2. Abschnitt: Zulassung von Abfallbeseitigungsanlagen ( §§ 30 - 36d )

Fünfter Teil: Absatzförderung ( § 37 )

Sechster Teil: Informationspflichten ( §§ 38 - 39 )

Siebenter Teil: Überwachung ( §§ 40 - 52 )

Achter Teil: Betriebsorganisation, Beauftragter für Abfall und Erleichterungen für auditierte Unternehmensstandorte ( §§ 53 - 64 )

Anhang I: Abfallgruppen ( Anhang I )

Anhang IIA: Beseitigungsverfahren ( Anhang IIA )

Anhang IIB: Verwertungsverfahren ( Anhang IIB )

Anhang III: Kriterien zur Bestimmung des Standes der Technik ( Anhang III )

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