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Rechtsmittelrichtlinie 89/665/EWG - RICHTLINIE DES RATES vom 21. Dezember 1989 zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Anwendung der Nachprüfungsverfahren im Rahmen der Vergabe öffentlicher Liefer- und Bauaufträge (89/665/EWG)

Zuletzt geändert durch die Richtlinie 2007/66/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinien 89/665/EWG und 92/13/EWG des Rates im Hinblick auf die Verbesserung der Wirksamkeit der Nachprüfungsverfahren bezüglich der Vergabe öffentlicher Aufträge vom 11.12.2007 (ABl. EG 07 Nr. 335 S. 31) mit Wirkung vom 09.01.2008

Rechtsmittelrichtlinie 89/665/EWG Art.


Gliederung

Einleitung ( Einleitung )

Rechtsmittelrichtlinie ( Art. 1 - 6 )

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