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Bremen
BremVergabeG - Bremisches Gesetz zur Sicherung von Tariftreue, Sozialstandards und Wettbewerb bei öffentlicher Auftragsvergabe (Tariftreue- und Vergabegesetz)
Zuletzt geändert durch das Gesetz vom 12.12.2017 (GBl. BR 17, S. 773) mit Wirkung vom 19.12.2017
Gliederung
Abschnitt 1: Allgemeines ( §§ 1 - 4 )
Abschnitt 2: Anwendung von Vergaberegelungen ( §§ 5 - 8 )
Abschnitt 3: Tariftreue/Mindestarbeitsbedingungen ( §§ 9 - 17 )
Abschnitt 4: Berücksichtigung sozialer und weiterer Kriterien bei der Auftragsvergabe ( §§ 18 - 19 )