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Deutschland
ArbSchG - Arbeitsschutzgesetz
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Verbesserung des Vollzugs im Arbeitsschutz (Arbeitsschutzkontrollgesetz) vom 22.12.2020 (BGBl. I S. 3334) mit Wirkung vom 01.01.2023
Gliederung
Erster Abschnitt - Allgemeine Vorschriften ( §§ 1 - 2 )
Zweiter Abschnitt - Pflichten des Arbeitgebers ( §§ 3 - 14 )
Dritter Abschnitt - Pflichten und Rechte der Beschäftigten ( §§ 15 - 17 )
Vierter Abschnitt - Verordnungsermächtigungen ( §§ 18 - 20 )
Fünfter Abschnitt - Gemeinsame deutsche Arbeitsschutzstrategie ( §§ 20a - 20b )