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Deutschland
WEG - Wohnungseigentumsgesetz
Fassung aufgrund Gesetz zur Zulassung virtueller Wohnungseigentümerversammlungen, zur Erleichterung des Einsatzes von Steckersolargeräten und zur Übertragbarkeit beschränkter persönlicher Dienstbarkeiten für Erneuerbare-Energien-Anlagen vom 10.10.2024 (BGBl. I Nr. 306) mit Wirkung vom 17.10.2024
Gliederung
Teil 1 - Wohnungseigentum ( §§ 1 - 30 )
Abschnitt 1 - Begriffsbestimmungen ( § 1 )
Abschnitt 2 - Begründung des Wohnungseigentums ( §§ 2 - 9 )
Abschnitt 3 - Rechtsfähige Gemeinschaft der Wohnungseigentümer ( §§ 9a - 9b )
Abschnitt 4 - Rechtsverhältnis der Wohnungseigentümer untereinander und zur Gemeinschaft der Wohnungseigentümer ( §§ 10 - 29 )
Abschnitt 5 - Wohnungserbbaurecht ( § 30 )
Teil 2 - Dauerwohnrecht ( §§ 31 - 42 )
Teil 3 - Verfahrensvorschriften ( §§ 43 - 45 )