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Deutschland
EnEV - Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende Anlagentechnik bei Gebäuden (Energieeinsparverordnung)
Zuletzt geändert durch die Zweite Verordnung zur Änderung der Energieeinsparverordnung vom 18.11.2013 (BGBl. I 13, S. 3951) mit Wirkung vom 01.05.2014
Gliederung
Abschnitt 1: Allgemeine Vorschriften ( §§ 1 - 2 )
Abschnitt 2: Zu errichtende Gebäude ( §§ 3 - 8 )
Abschnitt 3: Bestehende Gebäude und Anlagen ( §§ 9 - 12 )
Abschnitt 4: Anlagen der Heizungs-, Kühl- und Raumlufttechnik sowie der Warmwasserversorgung ( §§ 13 - 15 )
Abschnitt 5: Energieausweise und Empfehlungen für die Verbesserung der Energieeffizienz ( §§ 16 - 21 )
Abschnitt 6: Gemeinsame Vorschriften, Ordnungswidrigkeiten ( §§ 22 - 27 )
Abschnitt 7: Schlussvorschriften ( §§ 28 - 31 )
Anlagen ( Anlagen )