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Baden-Württemberg
DenkmalSchG-BW - Gesetz zum Schutz der Kulturdenkmale (Denkmalschutzgesetz)
Zuletzt geändert durch das Gesetz vom 14.12.2004 (GBl. BW 04, S. 895) mit Wirkung vom 02.01.2005
Gliederung
1. Abschnitt: Denkmalschutz und Denkmalpflege ( § 1 )
2. Abschnitt: Gegenstand und Organisation des Denkmalschutzes ( §§ 2 - 5 )
3. Abschnitt: Allgemeine Schutzvorschriften ( §§ 6 - 11 )
4. Abschnitt: Zusätzlicher Schutz für eingetragene Kulturdenkmale ( §§ 12 - 18 )
5. Abschnitt: Gesamtanlagen ( § 19 )
6. Abschnitt: Fund von Kulturdenkmalen ( §§ 20 - 23 )
7. Abschnitt: Entschädigung ( § 24 )
8. Abschnitt: Förmliche Enteignung ( §§ 25 - 26 )
9. Abschnitt: Ordnungswidrigkeiten und Schlußbestimmungen ( §§ 27 - 29 )