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Mandatsgeheimnis in der Lieferkette: Klarstellung für Anwaltschaft fehlt
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Statement von Rechtsanwältin Dr. Sylvia Ruge, Hauptgeschäftsführerin des Deutschen Anwaltvereins (DAV): Am Freitag hat der Bundestag das Lieferkettengesetz (Sorgfaltspflichtengesetz) verabschiedet. In seiner Stellungnahme 27/2021 hatte der DAV den Regierungsentwurf in weiten Teilen als zu unbestimmt kritisiert. Auch der Zeitpunkt für ein nationales Gesetz erscheint angesichts einer absehbaren EU-weiten Regelung fraglich. Insbesondere fehlt es weiterhin an einer Würdigung der besonderen Situation der Anwaltschaft in der Lieferkette, wie der DAV bemängelt:
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