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Auch Legal-Tech-Anwalt zur Fristenkontrolle verpflichtet
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In Kanzleien setzt sich nun auch bei Massenverfahren die Anwendung strenger Maßstäbe für die Büro-Organisation und Überwachung von Fristen fort. Der Bundesgerichtshof stellte klar, dass ein auf "Legal Tech" spezialisierter Rechtsanwalt zur Überprüfung der Fristvermerke in der Handakte verpflichtet ist. Wie die Handakte geführt werde - herkömmlich oder elektronisch, ist laut dem Beschluss vom 23.06.2020 dabei nicht entscheidend.
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