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BRAK begrüßt Referentenentwurf zur vorzeitigen Einführung der E-Akte bei den Bundesgerichten
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Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) begrüßt, dass den obersten Bundesgerichten in der Zivilgerichtsbarkeit und den Fachgerichtsbarkeiten ermöglicht werden soll, die elektronische Akte schon vor dem gesetzlichen Stichtag (01.01.2026) schrittweise einzuführen und zu erproben. Dies geht aus ihrer Stellungnahme vom Februar 2020 zum Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums für eine entsprechende Verordnung hervor. Sie fordert aber auch einige Nachbesserungen und Klarstellungen.
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