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Grundsteuer: Experten erachten Öffnungsklausel überwiegend als sinnvoll
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Die von der Bundesregierung geplante grundgesetzliche Öffnungsklausel für die Bundesländer im Rahmen der Grundsteuerreform ist in einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses am 11.09.2019 von der Mehrheit der Sachverständigen als notwendig bezeichnet worden. Grundlage der Anhörung war der von den Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Grundgesetz-Artikel 72, 105 und 125b GG (BT-Drs. 19/11084). Darin soll der Bund uneingeschränkt die konkurrierende Gesetzgebungskompetenz zur Regelung der Grundsteuer erhalten. Zugleich wird den Ländern über eine Ergänzung in Artikel 72 Absatz 3 GG eine umfassende abweichende Regelungskompetenz eröffnet.
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