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Immobilienkauf: Falsche Größenangabe führt zu Schadensersatz
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Der 14. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Stuttgart unter Vorsitz der Vizepräsidentin Oberlandesgerichts Agnes Aderhold hat mit einem heute verkündeten Berufungsurteil in einem Schadensersatzprozess wegen einer unzutreffenden Angabe zur Größe einer Eigentumswohnung die Entscheidung des Landgerichts Stuttgart im Wesentlichen bestätigt und den Wohnungskäufern Schadensersatz in Höhe von rund 18.000 Euro zugesprochen.
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