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Corona-Maßnahmen: Arbeitsschutzverordnung wird angepasst
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Die Corona-Arbeitsschutzverordnung wird über den 10.09.2021 hinaus verlängert und an die steigenden Infektionszahlen angepasst: Wie das Bundesarbeitsministerium am 01.09.2021 mitteilte, bleiben Arbeitsschutzmaßnahmen wie die Verpflichtung zum Testangebot sowie die AHA+L-Regel bestehen. Zusätzlich sollen Unternehmen ihre Beschäftigten künftig für den Impftermin freistellen. Die Verordnung gilt für die Dauer der pandemischen Lage, längstens bis 26.11.2021. ...
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