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Keine Videoverhandlung gegen den Parteiwillen
© ndreyPopov - iStock
Der Deutsche Anwaltverein (DAV) hat sich zum Fragenkatalog des Bundesjustizministeriums (BMJV) zur Durchführung von Videoverhandlungen in Form einer Stellungnahme geäußert. Generell wird die Möglichkeit von Videoverhandlungen begrüßt, es bedarf aber stets der Zustimmung aller Prozessbeteiligten. Verbesserungsbedarf besteht bei der technischen Ausstattung der Gerichte. Ein Sonderverfahrensrecht für die Pandemie lehnt der DAV ab.
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