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Vergaberechtliche Erleichterungen zur Beschleunigung öffentlicher Investitionen durch den Bund
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Mit ihren "Verbindlichen Handlungsleitlinien für die Bundesverwaltung für die Vergabe öffentlicher Aufträge" vom 08.07.2020 hat die Bundesregierung zahlreiche Erleichterungen für alle die Vergabe öffentlicher Aufträge beschlossen. Ziel ist es, Investitionsförderungsmaßnahmen möglichst schnell in konkrete Projekte umsetzen zu können. Außerdem sollen KMU, Startups und Innovationen gestärkt werden und die Klimaschutzziele und Ziele der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung zu verwirklichen.
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