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Anwohner müssen Lebensäußerungen von Kranken und Behinderten hinnehmen
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Das Oberverwaltungsgericht hat mit Eilbeschluss vom 30.03.2020 eine Beschwerde von Anwohnern des Pflegeheims St. Augustinus in Essen-Heidhausen gegen die Ablehnung ihres Eilantrags durch das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen zurückgewiesen. Die Nachbarn hatten sich gegen die Vollziehung der Baugenehmigung der Stadt Essen für einen Anbau gewandt, insbesondere mit der Begründung, dass die schon derzeit mit der Nutzung des Pflegeheims verbundene, ganz enorme "Geräuschkulisse" näher an ihr Grundstück heranrücke. In einer ersten Entscheidung hatte das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen dem Antrag noch entsprochen, ihn dann aber abgelehnt.
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