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VPB: Steuererleichterungen für Gebäudesanierung
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Im Rahmen des Klimaschutzprogramms 2020 der Bundesregierung fördert das Bundesministerium der Finanzen (BMF) konkrete Einzelmaßnahmen zur energetischen Gebäudesanierung. Geregelt werden die "Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden" im Einkommensteuergesetz (EStG). Interessant für private Bauherren ist § 35c EStG. Die energetischen Baumaßnahmen dürfen nicht vor dem 1. Januar 2020 begonnen worden und müssen vor dem 1. Januar 2030 abgeschlossen sein.
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