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Vergabegesetz SH in der Anhörung
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Die Reform des schleswig-holsteinischen Vergaberechts geht in eine nächste Runde. Die Wertgrenzenregelungen des Landes zur Ableitung der freihändigen Vergaben und beschränkten Ausschreibungen sind Ende September kurz vor drohendem Ablauf unverändert verlängert worden. Die nunmehr erfolgte Verlängerung bis zum 31.12.2019 gibt dem federführenden Wirtschaftsministerium mehr als ausreichend Zeit, das neue Landesvergabegesetz und vor allem die Einführung der Unterschwellenvergabeordnung SH (UVgO) auf den Weg zu bringen.
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