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Kündigungsklausel in Bausparverträgen unwirksam
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Der unter anderem für Bankrecht zuständige 17. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Karlsruhe hat entschieden, dass eine Klausel in den Allgemeinen Bausparbedingungen (ABB) einer Bausparkasse unwirksam ist, die die Bausparkasse nach 15 Jahren berechtigt, den Bausparvertrag zu kündigen.
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