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ARGE Baurecht: Ohne politischen Beschluss kein Baurecht
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Es gibt sie immer wieder, die Absprachen zwischen Planern und kommunalen Ansprechpartnern: "Das kann gebaut werden, das ist kein Problem, dafür setze ich mich persönlich ein." Kommunale Entscheidungsträger sollten solche Zusagen nicht machen, rät die Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht) im Deutschen Anwaltverein (DAV). Wenn für ein Projekt kein politischer Beschluss der Gremien vorliegt, beziehungsweise kein Bebauungsplan existiert, dann sind mündliche Versprechungen nichts wert.
(Quelle: ARGE Baurecht)