Nachrichten zum Immobilienrecht
Letzte 30 Tage: 45 Nachrichten
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(71 in Alle Sachgebiete)
Online seit 8. Januar
Schäden durch Streusalz: Muss die Gemeinde Schadensersatz zahlen?
© mladn61 - iStock
Wenn durch Streusalz Schäden entstehen, liegt es für Anwohner nahe, von der Gemeinde Schadensersatz zu verlangen. Dies ist jedoch rechtlich kein einfaches Unterfangen. Immerhin kommt die Gemeinde durch das Salzstreuen in erster Linie eigenen Pflichten gegenüber ihren Bürgern nach. Sie wird also im Interesse der Allgemeinheit tätig. Am Salz zu sparen, ist häufig keine geeignete Lösung.
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Online seit 7. Januar
Was Hausbesitzer bei Schnee und Minustemperaturen tun sollten
© Siegfried Schnepf - Fotolia
So romantisch ein weißer Winter auch erscheinen mag, sollten Hausbesitzer Schneeverwehungen an Hausecken und Terrassen- sowie Balkontüren beseitigen. Andernfalls besteht das Risiko, dass Tauwasser später durch die Türen ins Haus läuft oder das Mauerwerk durchfeuchtet. Um letzteres zu verhindern, raten Experten des Verbands Privater Bauherren e.V. (VPB), Schnee generell nicht von Wegen direkt an die Hauswände zu schippen. Besser ist es, ihn vorsichtig auf Pflanzen und unter Bäume zu häufeln. Die Flora wird dadurch geschützt und bekommt im Frühling eine Extraportion Wasser.
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Schimmel wegen gesparter Heizung: Drohen Schadensersatzforderungen?
© Andrey_Popov - shutterstock.com
Ein häufiger Streitpunkt in Mietwohnungen ist Schimmelpilz. Mieter und Vermieter weisen sich gegenseitig die Schuld zu. Steigende Heizkosten sorgen oft für eine Eskalation des Problems.
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Online seit 6. Januar
Heilige Drei Könige
Liebe Nutzer von ibr-online,
heute am 06.01.2026 werden in Baden-Württemberg die Heiligen Drei Könige als staatlicher Feiertag gefeiert. Daher können wir Sie nicht wie gewohnt mit aktuellen Meldungen versorgen. Morgen sind wir dann wieder wie gewohnt für Sie da.
Viele Grüße,
Ihre Redaktion ibr-online
Online seit 5. Januar
Feuerwerk: Wer haftet für Schäden an Haus und Auto?
© fotograf1a - Fotolia.com
Böller und Silvesterraketen verursachen jedes Jahr wieder erhebliche Schäden. Diese reichen von einfachen Brandflecken an einer Hausfassade über angekokelten Autolack bis zu gesprengten Briefkästen, zerbeulten PKW und sogar abgebrannten Häusern. Auch Personen werden verletzt. Verschiedene Arten von Versicherungen decken durch Feuerwerkskörper verursachte Schäden ab. Hat jedoch eine andere Person vorsätzlich oder fahrlässig den Schaden verursacht, werden Verantwortliche gerne von den Versicherern in Regress genommen. Wenn der Versicherungsnehmer selbst verantwortlich oder mitschuldig ist, kann die Versicherung ihre Leistungen wegen grober Fahrlässigkeit reduzieren.
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