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Nachrichten zum Immobilienrecht
Online seit 4. Juli
VPB: Statik gemäß Planung kontrollieren lassen

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Online seit 3. Juli
Online-Umfrage: Was Wohneigentum für die Menschen bedeutet

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Online seit 2. Juli
Wohnung zu heiß

© Tomas Skopal - Fotolia
Ein sommerlicher Temperaturanstieg in der Wohnung ist grundsätzlich kein Mangel, auch nicht in einer Dachgeschosswohnung. Aber wenn die Wohnung in den Sommermonaten tatsächlich unerträglich heiß wird, kann dies ein Kündigungsgrund sein und Ersatzansprüche auslösen (Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin 40/06) oder eine Mietminderung rechtfertigen (Amtsgericht Hamburg 46 C 108/04).
