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Vergabeerleichterungen zur Beseitigung der Unwetterschäden
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In einem gemeinsamen Runderlass vom 04.08.2021 haben das Ministerium der Finanzen und das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie NRW zur Abwendung weiterer Gefahren und zur Herstellung und zum Wiederaufbau der Infrastruktur, auch der Schiene, der Beseitigung von Schäden an Landesliegenschaften, zur Sicherstellung der Arbeitsfähigkeit der Verwaltung und zur Beseitigung von Umweltschäden Vereinfachungen für Vergabeverfahren unterhalb der EU-Schwellenwerte beschlossen sowie Hinweise für Verfahren oberhalb der EU-Schwellenwerte zusammengefasst.
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