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Erhöhter Schallschutz vs. Komfortschallschutz
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In vielen Ausführungsunterlagen und Bauverträgen findet sich als Anforderung häufig die Formulierung "erhöhter Schallschutz nach DIN 4109:1989 Bbl. 2". Mit Erscheinen der DIN 4109-5:2020, die in den Fach- und Verkehrskreisen umstritten ist, wird die zitierte DIN 4109:1989 Bbl. 2 nun ersetzt. Die DIN 4109-5:2020 trägt den Titel "Schallschutz im Hochbau - Teil 5: Erhöhte Anforderungen". Die Definition der erhöhten Anforderung nach DIN 4109-5:2020 basiert allerdings "nur" auf einer Erhöhung der Anforderungswerte im Bereich des Normauswertebereiches von 100 Hz bis 3150 Hz.
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