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ibr-online-Kommentar zum neuen Bauvertragsrecht ist online!
Am 01.01.2018 tritt das Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts, zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung, zur Stärkung des zivilprozessualen Rechtsschutzes und zum maschinellen Siegel im Grundbuch- und Schiffsregisterverfahren in Kraft. Es enthält eine Vielzahl von Neuregelungen für die Abwicklung von Verträgen über Baumaßnahmen. Sie gelten für alle Verträge, die ab dem 01.01.2018 geschlossen werden.
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